Wenn ihr spontan seid und die Möglichkeit habt, kurzfristig in den Urlaub zu fliegen, dann könnt ihr bei eurer Reisebuchung gutes Geld sparen. Last Minute Schnäppchen gibt es in jedem Reisebüro oder – ohne das Haus verlassen zu müssen – auf einschlägigen Reiseseiten im Internet. Doch es gibt eine Möglichkeit, noch weitaus günstiger einen schönen Urlaub zu verbringen – das Zauberwort heißt „Error Fare“. Was das überhaupt ist und welche Erfahrungen wir damit gemacht haben, wollen wir euch in diesem Artikel erklären.
Was ist ein Error Fare?
Die Bezeichnung Error Fare bedeutet übersetzt so viel wie „fehlerhafter Reisepreis“. Das Prinzip dahinter ist ganz einfach: Reiseanbieter oder Fluggesellschaften bieten eine Pauschalreise oder einen ansonsten recht teuren Flug zu einem unglaublich günstigen Sparpreis an. Allerdings ist der Haken an der Sache, dass das Unternehmen meist gar nichts davon weiß, was später für viel Frust sorgen kann, wie wir bereits leidvoll am eigenen Leib erfahren mussten.
Beispiel: Ein Hin- und Rückflug nach New York kostet eigentlich 450 Euro. Durch einen Fehler im System fehlt aber eine 0 und so werden läppische 45 Euro daraus. Schon ist ein Error Fare geboren. Ähnlich verhält sich das bei Pauschalreisen – 95 Euro für zwei Wochen Strandurlaub in Griechenland mit All Inclusive klingt dann doch zu schön, um wahr zu sein.
Solch ein Niedrig-Preis kommt überwiegend durch einen Systemfehler zustande, aber auch menschliches Versagen kommt in Frage. Meist wird dieser innerhalb kurzer Zeit gefunden und korrigiert.
Sicherlich gibt es auch Ausnahmen, wenn Veranstalter, Fluglinien oder Hotels Restkontingente zum Schleuderpreis raushauen, um wenigstens ein paar Kröten zu verdienen. Dann handelt es sich aber um keinen Irrtum mehr, sondern um ein bewusst gesteuertes Verkaufsinstrument.
Wie finde ich einen Error Fare?
Schnäppchenportale wie Urlaubsguru, Urlaubspiraten oder Urlaubstracker spüren diese Preisfehler auf und posten sie blitzschnell in ihrer Community. Dabei weisen sie oft auch daraufhin, dass es sich um einen „Error Fare“ mit entsprechendem Risiko handeln kann.
Für ganz abenteuerlustige Urlaubswillige brechen nun spannende Minuten und Stunden an. Gibt es das Angebot noch, dann heißt es schnell sein und innerhalb kürzester Zeit buchen, damit einem das verrückt billige Angebot nicht durch die Lappen geht.
Wichtig hierbei ist, unter keinen Umständen beim Reiseanbieter anzurufen oder ihn anderweitig zu kontaktieren. Ansonsten wird der Fehler gefunden und sofort behoben – das Verreisen könnt ihr euch folglich abschminken.
Die Risiken bei einem Error Fare
Keine Sorge, wenn ihr ein Error Fare Angebot bucht, dann macht ihr euch nicht strafbar oder so. Für den Preisfehler sind ganz allein die Anbieter verantwortlich. Genau die können euch jedoch spätestens wenige Tage nach der Buchung das Leben schwer machen. Eine Reise gilt nämlich erst dann als sicher, wenn der Veranstalter sie euch bestätigt hat. Und selbst dann kann euer Urlaub noch ins Wasser fallen!
Bei diesem Schritt fallen dann oft diese Error Fares auf. Im schlimmsten Fall trudelt euch eine Stornierung ins Haus und euer Traumurlaub zum Spottpreis zerplatzt wie eine Seifenblase. Auf eine Kulanz durch die Airline oder den Reiseanbieter könnt ihr sicherlich nur in den wenigsten Fällen zählen.
Unsere Erfahrungen mit Error-Fare-Buchungen
Wie wir weiter oben schon erwähnt haben, sind Error Fares nur etwas für Abenteuerlustige, die sich nicht allzu sehr darüber ärgern, wenn das Urlaubsschnäppchen storniert wird. Wir gehören nicht zu dieser Sorte Mensch.
Unsere erste Begegnung mit einem Error Fare machten wir im Jahr 2013. Bei „Ab in den Urlaub“ buchten wir eine Woche Kreta mit Halbpension für 36 Euro pro Person. Das war natürlich ein Preis, der zu schön klang, um wahr zu sein. Wir saßen trotzdem wie auf heißen Kohlen und warteten auf die Bestätigung des Reiseveranstalters „BigXtra“. Zunächst sah alles super aus. Wir erhielten diverse Mails von „Ab in den Urlaub“ mit Fragen und Antworten zu unserer Reisebuchung sowie Zugang zum Loginberich der Seite.
Ein paar Tage später war es jedoch so, dass BigXtra die Buchung stornierte und sich dabei auf einen Preisfehler berief. War zu erwarten, geärgert haben wir uns trotzdem tierisch darüber. Man macht sich ja dann doch irgendwo Hoffnungen, dass die Sache durchgeht.
Stornierung trotz Reisebestätigung
Dass auch der Erhalt einer Reisebestätigung nicht vor einer Storno schützt, zeigt unser zweites Beispiel, das noch gar nicht so lange her ist.
Am 22. Juni 2018 erfuhren wir beim „Urlaubstracker“ von einem vermeintlichen Error Fare. Eine Woche Mallorca im Hotel Nordeste Playa in Can Picafort mit All Inclusive für 156 Euro pro Person. Das klang erstmal nicht so extrem wenig wie wir es von anderen Preisfehlern kannten. Außerdem war Line als Kind schon mal in dem Hotel, deshalb schlugen wir frohen Mutes zu.
Wieder liefen wir wie Löwen in einem viel zu engen Zoo-Käfig durch die Wohnung. Würde die Buchung diesmal durchgehen? Und tatsächlich standen fürs Erste alle Zeichen auf Ferien. Zunächst kam wieder der übliche Kram von „Ab in den Urlaub“ mit Login und Infos zur Reise.
Noch am selben Tag bekamen wir auch von „TUI/1-2-Fly“ die Reisebestätigung zugeschickt. Damit war für uns die Sache klar – wir fliegen! Zugang zu den Reiseunterlagen und den Vouchern bekamen wir am 23. Juni.
Einige Tage vergingen, in denen wir schon mit der Urlaubsplanung beschäftigt waren. Wir reservierten uns bei der Bahn Sitzplätze und eine Übernachtung in Stuttgart, um entspannt in den Urlaub zu starten. Schließlich hielten wir ja bereits die Reisebestätigung in den Händen. Doch wir hatten die Rechnung ohne die TUI gemacht.
In der kommenden Woche folgte nämlich der Hammer. TUI schickte uns ein Schreiben per E-Mail mit folgendem Inhalt:
Vielen Dank, dass Sie sich für einen Urlaub mit TUI entschieden haben.
Mit größtmöglicher Sorgfalt treffen wir alle erforderlichen Vorbereitungen, damit Sie vom Urlaubsbeginn bis zu Ihrer Rückkehr unbeschwerte Urlaubstage verbringen können. Damit Sie in Ihrem Reisebüro oder Buchungsportal eine Reise buchen können, leisten wir eine Menge Vorarbeit. Hierbei passieren leider auch
einmal Fehler.So müssen wir Ihnen heute bedauerlicherweise mitteilen, dass Ihnen aufgrund eines Fehlers in unserem Reservierungssystem leider ein falscher Reisepreis bestätigt wurde. Dieser weicht maßgeblich vom korrekten Reisepreis ab. Wir bedauern diesen Irrtum sehr, bitten jedoch um Ihr Verständnis, dass wir die Buchung zu dem bestätigten Preis nicht aufrechterhalten können. Wir fechten hiermit den Reisevertrag wegen Erklärungsirrtums an. Er ist damit nichtig. Wir haben Ihre Buchung gebührenfrei storniert.
Welche Voraussetzungen für so einen „Erklärungsirrtum“ bestehen, könnt ihr hier nachlesen. Wir haben kein Jura-Studium hinter uns, für uns zählte nur, was wir schwarz auf weiß hatten – die Reisebestätigung und die Voucher. Der Vertrag war rechtswirksam zustande gekommen und darauf pochten wir.
Es folgte ein reger Schriftverkehr. Ab in den Urlaub verwies auf TUI; eine brauchbare Support-Hotline mit Mitarbeitern, die der deutschen Sprache mächtig sind, ist praktisch nicht vorhanden. Man bot uns eine Alternative an, die preislich um ein Vielfaches höher lag als der ursprüngliche Reisepreis und die wir dankend ablehnten. Der TUI-Konzern hingegen schickte weiterhin Textbausteinschreiben, um sich aus der Affäre zu ziehen. Wir hatten also mit zwei Unternehmen zu tun, die alles daran setzten, sich rauszuwinden. Im Geld abbuchen waren die Herrschaften selbstverständlich sehr schnell.
Klar, wir hätten die Sache auch von einem Anwalt prüfen lassen können, aber diesen Stress und damit verbundene Kosten wollten wir uns nicht geben. Also ließen wir die Sache am Ende auf sich beruhen.
Was wir damit sagen wollen ist, dass wir durch diese nicht zustande gekommene Reise nichts als Ärger hatten.
- Wir hatten Umsonst Urlaub beantragt
- Wir verloren Geld für die Sitzplatzreservierung bei der Bahn
- Wir mussten dem Hotel in Stuttgart glaubhaft beweisen, dass unsere komplette Reise ins Wasser fiel, um unser Geld zurückzubekommen.
- Schließlich rannten wir auch noch bei der TUI unserem gezahlten Reisepreis hinterher.
Was tun, wenn die Reise aufgrund eines Preisfehlers storniert wird?
- Speichert euch jede E-Mail und jede Kommunikation mit dem Reiseveranstalter ab, um im Zweifelsfall etwas in der Hand zu haben.
- Geht auf keine fadenscheinigen Gegenangebote des Reiseanbieters ein.
- Prüft genau, ob es sich wirklich um einen Irrtum handelt oder ob sich hier nur jemand billig aus dem Vertrag stehlen will.
- Lasst ggf. einen Anwalt über die Angelegenheit schauen.
Unser Fazit zu Error Fares
Wir können nur jedem raten, bei Error Fares vorsichtig zu sein. Steigert euch nicht zu sehr rein. Bucht ganz gelassen den Urlaub, dann gibt es auch keine große Traurigkeit, wenn die Stornierung kommt. Sollte die Buchung durchgehen, ist die Freude dafür umso größer.
Für uns hat sich das Thema jedenfalls erledigt, weil es einfach viel zu stressig ist, uns mit Konzernen rumzustreiten und unserem Geld hinterherzurennen. Wir hoffen, dass unsere Erfahrungen euch als Hilfestellung dienen.
Moin,
das ist schon sehr ärgerlich. Ich bin bei Error Fares auch immer gleich dabei.
Bei mirwaren es mal Flüge nach NY für 14 € und eine Woche Bulgarien für 28 €.
Hat natürlich beides nicht geklappt.
Ich glaube Urlaubsguru hat da mal einen Artikel drüber geschrieben dass es bisher nur einen einzigen Error Fare gab der durchgezogen wurde. Das waren NY Flüge von Iberia für etwas über 100 €